Meine Erfahrungen mit Betriebsprüfungen sind sehr unterschiedlich und reichen von „sehr angenehm“ bis zu „an der Grenze der Ertragbaren“. Damit meine ich sowohl das Verhalten der Betriebsprüfer, als auch den Betriebsprüfungsprozess als solchen.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass in den allermeisten Fällen nichts zu befürchten ist, wenn der Unternehmer sich korrekt verhält und gut mit seinem Steuerberater in allen Jahren gut zusammenarbeitet. Besonders auf den Wareneinsatz sollte man achten. Bei allen Wareneinsätzen über 15% ist Vorsicht geboten. Der Prüfer macht zwar keine einfache Zuschätzung, dies hat einer ihrer Kollegen vor Gericht klären lassen. Das Gericht sprach die eindeutige Empfehlung an das Finanzamt aus, diese Praxis nicht weiter anzuwenden. Allerdings müssen Sie es gut erklären können, ansonsten ist eine sehr intensive Umsatzprüfung zu erwarten!
Mein Professor für Steuerrecht in der Hochschule war ein ehemaliger Betriebsprüfer und hat mir in einem persönlichen Gespräch am Rande der Vorlesung mal erklärt, dass die Karriereleiter eines Betriebsprüfers insbesondere davon abhängt, wie schnell und wie viel zusätzliche Steuergelder er für die Finanzverwaltung eintreibt. Und die meisten Prüfer, die ich im Laufe des Lebens kennen gelernt habe, gehen bereits mit der vorgefassten Meinung in den Betrieb, dass der Unternehmer wissentlich und absichtlich steuerlich betrügt.
Der größte Fehler ist meines Erachtens aber die große und von Unwissenheit und Schätzungen Auskunftsfreudigkeit der Unternehmer selbst. Auf diese Aussagen beruft sich dann natürlich der Prüfer! Als Unternehmer sind Sie zur Mithilfe der Aufklärung verpflichtet! Sie müssen aber auch nur beantworten, was sie wirklich wissen, nicht was sie schätzen!
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