Loading...
Schaefer & Consulting Logo

Corona-Soforthilfe führt ins Leere!

Nahezu alle Unternehmen müssen wegen offensichtlich falschem Kontrollverfahren die Subvention komplett zurückzahlen – Ämter geben nicht nach – Politiker interessieren sich wohl nicht dafür – Unternehmer fühlen sich vom Staat im Stich gelassen.

Wer kann sich nicht erinnern? Im März 2020 standen Kanzlerin Merkel, Finanzminister Scholz, Wirtschaftsminister Altmaier aus der vorangegangenen Regierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer vor den laufenden Kameras und verkündeten die einschneidenden Maßnahmen der Schließung für Hotellerie, Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleister, verwiesen aber sofort darauf, die Unternehmen nicht im Regen stehen zu lassen: „Wir werden unkompliziert Gelder zur Verfügung stellen, um den finanziellen Schaden der Unternehmen auszugleichen!“ Dabei verwiesen sie ausdrücklich darauf, „dass diese Gelder Zuschüsse und kein Darlehen sein werden!“.

Da ja alle Beteiligten keine Routine für diese unvorhergesehene Maßnahme hatten, war es verständlich, dass man sich erst einmal auf ein richtiges Verfahren einigen musste. So konnten die ersten Anträge erst einige Wochen später, zum Teil erst im April gestellt werden. Man wusste nicht, wie lange die Schließungsphase andauern wird und hatte die erste Subvention auf drei Monate terminiert. „Danach können wir weitersehen.“

Entworfen wurde eine CORONA-Soforthilfe zunächst für den Zeitraum von drei Monaten. Ganz wichtig: die Höhe der Förderung für die Klein- und mittelständischen Unternehmen wurde pauschal durch die Anzahl der Mitarbeiter bestimmt, nicht durch die Höhe des Liquiditätsengpasses! Einige Bundesländer wollten – zumindest bei Stichproben - zusätzlich noch eine grobe Liquiditätsberechnung für die Berechtigung der Zahlung übermittelt bekommen.

Da die Unternehmen auch durch Kurzarbeitergelder unterstützt wurden, wurden die Personalkosten zunächst nicht berücksichtigt, was insoweit logisch stimmig ist, was aber nicht zu Ende gedacht wurde. Für den Förderzeitraum, in dem keine Kurzarbeitergelder gezahlt wurden, aber für die Erwirtschaftung der Umsätze trotzdem Personalkosten von Nöten waren, müssen diese auch Berücksichtigung finden. Diese haben eindeutig negativen Einfluss auf die Liquidität. Dies wurde aber nicht in das Berechnungsverfahren eingebaut.

Ausbildungsbetriebe wurden klar benachteiligt

Zudem bekam man für Lehrlinge und nicht sozialversicherungspflichtige Anstellungen kein Kurzarbeitergeld. Dennoch wurde zunächst festgelegt, dass diese Lohnkosten trotzdem nicht berücksichtigt werden dürfen. Dies bedeutete demnach, dass alle Betriebe, die Lehrlinge ausbildeten klar benachteiligt wurden und auch die Branchen, die auf Mini-Jobs angewiesen sind, ebenfalls „in die Röhre“ schauen mussten.

Natürlich hat es zunächst einige Wochen gedauert, bis der gesamte Antrags- und Genehmigungsprozess über die Bühne ging. Hier aber haben die Politiker ihr Versprechen, möglichst unkompliziert den Unternehmen finanziell zu helfen, zunächst gehalten. Die Gelder sind wohl in den angesagten Höhen – wenn auch oft mit erheblicher zeitlicher Verzögerung - tatsächlich geflossen und boten den Unternehmern eine große Hilfe.

Darlehen der Kunden müssen als Umsatz ausgewiesen werden

Einige Unternehmern halfen sich zusätzlich hinsichtlich der Liquiditätsengpässe, indem sie ihre Kunden baten, für spätere Dienstleistungen Vorauszahlungen in Form von Gutscheinen zu leisten, was aber keinen echten zusätzlichen, sondern nur einen vorweggenommenen Umsatz bedeutete, der später wieder fehlte, da ja dann die Kunden für die spätere Dienstleistung nichts zahlten. Dies waren praktisch Darlehen der Kunden, die die Liquiditätssituation entspannen sollte - auch bis nach einiger Anlauf-Zeit die Soforthilfe überwiesen wurde -, die aber im Verfahren als Umsatz in der Rechnung das Ergebnis in der gewünschten Kontrollrechnung positiv verfälschte.

Mehrere Branchen durften ja dann Anfang Mai wieder öffnen und mobilisierten dann alle Mitarbeiter mittels erweiterter Öffnungsstunden, Urlaubssperren und vieler Überstunden, der gestiegenen Nachfrage Herr zu werden, um alle Kunden zu behalten und wieder die Umsätze zu maximieren. Da hier viele Überstunden gefahren wurden, sind hier auch erhöhte Personalkosten entstanden, die sich aber erst im Folgemonat niederschlagen. Auch dies bliebe unberücksichtigt.

Selbsthilfe der Unternehmen wird nicht berücksichtigt

Gerade diese umtriebigen Unternehmen werden also auch durch das Verfahren benachteiligt. Zum einen sollten alle Umsätze aufgeführt werden, zum anderen durften die dafür aber aufgewendeten Personalkosten (für die ja keine Kurzarbeitergelder mehr bezahlt wurden) nicht berücksichtigt werden.

All diese Punkte wurden im Übrigen den Wirtschaftsministerien der Bundesländer schon klar angezeigt. „Hier liegt eine Ungerechtigkeit und ein logischer Fehler vor!“, was telefonisch auch bestätigt wurde, doch die zuständigen Ämter verwiesen auf den Bund, da dieser für die Entwicklung des Subventionsprogrammes verantwortlich zeichnete. Der Bund wiederum zeigte keine Reaktion auf die Einwände und verwies auf andere (welche?) Subventionsprogramme. Pech gehabt!

Wesentlich besser gelöst und umgesetzt wurden in Folge beispielsweise die Überbrückungshilfen I bis III, bei denen die Unternehmen nachweisen mussten, für welche Monate die Gelder benötigt wurden, hier durften dann auch notwendige Personalkosten und auch Ausbildungskosten etc. angesetzt werden und es wurde Monat für Monat abgeglichen. Doch das Prozedere der Soforthilfe wurde wider besseres Wissen nicht angepasst!!!

Geprüfter Förderzeitraum entspricht nicht dem Schließungszeitraum!

Zur Erinnerung: Die Politiker sagten an, „wir entschädigen Euch für die Zeit der Schließung!“. Beim Kontrollverfahren wird aber nicht die Zeit der Schließung herangezogen, sondern komplette drei Monate, die mit dem Monat der Antragstellung – bei vielen erst der April – beginnen. So müssen viele Unternehmen für die Monate Mai und Juni nachweisen, dass sie Geld benötigten, was ja nicht der Fall war, da sie hier wieder geöffnet hatten. Sie brauchten das Geld für die Monate März und April!!!! So können schon viele Unternehmer kein Liquiditätsdefizit nachweisen und müssen wieder zurückzahlen, obwohl sie von der Schließung betroffen waren mit einem Defizit in den Schließungsmonaten!

Höhe der Förderung war nicht von der Liquidität, sondern von Personalfaktor abhängig

Während die Höhe der Förderung damals anhand der Anzahl der Mitarbeiter und nicht von der Höhe des Liquiditätsdefizits festgelegt wurde, zählt nun im Kontrollverfahren das ermittelte Liquiditätsdefizit.

Neudefinition des Begriffs „Liquidität“ durch den Staat

Allerdings darf die Liquidität nicht wie nach der Definition von vielen Wirtschaftslexika berechnet werden. Sehr eigen und heikel ist es, wenn der Staat den Liquiditätsbegriff neu definiert und einfach verändert, obwohl er ständig mit dem Terminus „Liquidität“ in allen Vorgaben jongliert. Liquidität entsteht durch einen Abgleich der Ein- und Ausgänge der finanziellen Mittel, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes bei einem Unternehmen zur Erbringung ihrer Leistung notwendig sind. „Personalkosten dürfen nicht berücksichtigt werden!“, auch nicht für die Monate, in denen die Geschäfte wieder offen hatten und mit dem Personal die Umsätze erwirtschaftet haben. Aber: Von welchem Geld sollen sie dann ihr Personal bezahlen? Wenn keine Liquidität mehr vorliegt, könnten diese nicht bezahlt werden. Auch die Kosten für Ausbildung und für die Angestellten, die über Mini-Jobs bezahlt werden, dürfen ja nicht herangezogen werden.

Folge: Alle Unternehmen müssen zurückzahlen

Insofern wird die berechnete Liquidität künstlich erheblich verbessert und alle Unternehmen können überhaupt kein Liquiditätsdefizit mehr nachweisen. So müssen Unternehmer, die in der Folgezeit oft noch, wegen behördlicher Auflagen, wie Abstandsregeln, etc. zusätzliche Ausfälle hatten, jetzt auch noch die eigentlich berechtigt erhaltene Soforthilfe wieder komplett zurückzahlen.

Die Folge: Alle Unternehmen, die im Mai wieder öffnen mussten, müssen nach diesem fehlerhaften Kontrollverfahren alle Subventionen zurückzahlen, obwohl sie diese bitter benötigten und dies, wie von der Politik angekündigt, nicht als Darlehen, sondern als Zuschuss!

Fragwürdige Begründungen

Als dies von Betroffenen an den Ministerien angezeigt wurde, lehnten diese mit dem Verweis auf Gerichtsurteile (hier hatte ein Zahnarzt geklagt, der gar nicht schließen musste???) ab. Und noch absurder: Die zuständigen Stellen wiesen darauf hin, dass im Sinne der Gleichberechtigung, alle Unternehmen, die schon nach der Berechnungsmethode freiwillig zurückbezahlt haben, benachteiligt wären. Diese Argumentation läuft komplett ins Leere. Benachteiligt sind alle Unternehmen, die fälschlicherweise zurückzahlen müssen!!! Dann müssen alle benachteiligten Unternehmen ihr Geld auch wieder zurückerstattet bekommen, aber hier scheuen die Ministerien wohl die Zusatzarbeit.

Klagewelle in anderen Bundesländern

So stellen sich viele Ministerien quer. In NRW wurden viele Rückzahlungsbescheide erlassen, gegen die in ersten Instanzen erfolgreich geklagt wurden. Hier stehen in der nächsten Woche Urteile von OVGs aus, die dazu führen können, dass die Rückzahlungsbescheide aufgehoben werden.

Manche Bundesländer haben es zumindest zugelassen, dass Personalkosten berücksichtigt werden dürfen. Schon alleine, dass während des ganzen Prozesses Formulierungen und Voraussetzungen geändert wurden, ist aus Sicht der NRW-Gerichte Grund, die Bescheide zu widerrufen.

Unternehmer werden im Stich gelassen!

Wenn man also alle Punkte zusammenfasst, ist eine gut gemeinte Absicht der Politik und ihre zunächst positive Umsetzung durch das fehlerhaft gestaltete Kontrollverfahren komplett ad absurdum geführt worden. Hier gibt es so viele logische und inhaltliche fehlerhafte Zusammenhänge, die zu einer riesigen Verärgerung und auch zu einigen finanziellen Nöten von kleineren Unternehmern führen wird. Fühlten sich viele Unternehmer zunächst unterstützt, fühlen sie sich nun im Stich gelassen!

Mögliche Lösungsvorschläge

Wie könnte eine Lösung aussehen, die sowohl dem Wunsch der Politiker, als auch dem Wunsch der Unternehmer wirklich gerecht wird, die unkompliziert zu handhaben ist und wirklich hilft. Hier schlagen wir drei unterschiedliche Modelle vor:

  1. Modell: Alle Unternehmen, die im März und April schließen mussten, dürfen ihre Coronahilfe behalten, da Ihnen ja ein erheblicher Schaden entstanden ist.
  2. Modell: Für den Zeitraum von drei Monaten wird der geleistete Förderbeitrag gedrittelt und für jeden Schließungsmonat erhält das Unternehmen ein Drittel der Förderung.
  3. Modell: Für jeden Schließungsmonat darf das Unternehmen die Förderung mit dem monatlichen Verlust verrechnen und muss nur den Differenzbetrag für den betreffenden Monat, sofern einer vorliegt, zurückbezahlen.

Alle drei vorgeschlagenen Modelle sind unkompliziert – wie dies die Politik versprochen hat - und sorgen dafür, dass alle Betriebe, die schließen mussten, für die Zeit der Schließung eine Unterstützung erhalten, die wenig Bürokratie erfordert und für die Unternehmen eine echte Soforthilfe darstellt.

Die Politik muss handeln!

Natürlich bekamen wir immer wieder die Auskunft, dass das Verfahren aus juristischen Gründen nicht geändert oder korrigiert werden kann. Doch wenn die Politik erkennt, dass hier etwas in die völlig falsche Richtung läuft, dann muss sie handeln. Die Unternehmen brauchen hier eine Lösung, denn ausgehend von den Ankündigungen der Politiker unkompliziert finanziell helfen zu wollen, läuft hier alles falsch!

Anmerkung des Verfassers: Dieser Artikel wurde bewusst ausführlich verfasst, da hier alle Punkte aufgeführt werden sollten, weshalb das Kontrollverfahren zur Soforthilfe in vielen Punkten fehlerhaft ist und es dazu führt, dass viele Unternehmen, denen von der Politik geholfen werden sollte, dann doch komplett im Stich gelassen werden. Für Veröffentlichungen in der Presse kann der Text gerne gekürzt werden, wenn der beabsichtigte Inhalt dadurch nicht verfälscht wird.

Für Rückfragen oder weiteren Informationen können Sie gerne Kontakt aufnehmen:

Harald Müller, Unternehmensberater, Diplom-Kaufmann und Teilhaber Schaefer Consulting

Tel.: +49 (0) 151 / 182 11 248

Mail: mueller.harald@schaefer-consulting.com

zum vorherigen Artikel | zur Übersicht |

KONTAKT


Fragen? Ich helfe Ihnen weiter!
Kontaktieren Sie mich – Ihre Ursula Schaefer.

Bitte beachte unsere Datenschutzerklärung.